Thüringer Beschaffungsallianz - Fair und Nachhaltig

Gute Beispiele - Best Practice

Eine Vielzahl von Kommunen, Behörden oder Institutionen integrieren bereits ökologische und soziale Aspekte in ihre Beschaffungen und kaufen beispielsweise Papier aus 100% Altpapier, Ökostrom oder besonders energieeffiziente Bürogeräte.
Ausschreibungen und Vergabe unter Einforderung nachhaltiger Kriterien sind in Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung geboten. Die Beispiele dürfen und sollen zur Nachahmung anregen.

Einige gute Beispiele gibt es in Thüringen, die hier vor Ort (und innerhalb unseres Arbeitskreises "Faire und nachhaltige Beschaffung") zur unmittelbaren Adaption einladen und für Ihre eigenen Beschaffungsprozesse als Vorlage dienen können.
Den Mitgliedern des Arbeitskreises stehen über das interne Wissensmanagement die Erfahrungen derer, die sich aktiv einbringen, zur Verfügung.

Darüber hinaus sind in der gesamten Bundesrepublikumfangreiche Projekte umgesetzt worden, die nachgenutzt werden können. Im Projekt "Thüringer Beschaffungsallianz - fair und nachhaltig" wird gerade dieser Wissens- und Erfahrungsaustausch im bundesweiten Rahmen gepflegt - zu Ihrem Nutzen im Sinne einer Informationsweitergabe und Anregung mit den Erfahrungsträgern in Kontakt zu treten.

Zahlreiche Beispiel aus der Praxis zeigen, dass Ökonomie und Umweltschutz bei der öffentlichen Auftragsvergabe Hand in Hand gehen können. Eine rubrizierte Sammlung von Praxisbeispielen bietet das Umweltbundesamt auf seiner Seite an. Diese enthalten Informationen über Umweltanforderungen, erzielte Effekte und Ansprechpartner.


Gute Beispiele in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz:

Die Stadt Erfurt:

  • hat 2013 am Wettbewerb „Hauptstadt des fairen Handels“ teilgenommen und ist seit 2014 Fairtrade Town.

  • arbeitet seit 2011 mit einem elektronischem Einkaufssystem, in dem derzeit acht Kataloge auf Basis von öffentlichen Ausschreibungen mit ca. 3.400 Artikeln für den Bedarf aller städtischen Einrichtungen einschließlich Eigenbetrieben vorhanden sind.
    Im Rahmen der Ausschreibungen werden bereits verbindlich definierte und festgelegte Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien zum Vertragsgegenstand. Somit können alle produktrelevanten Informationen (Produkt - und Sicherheitsdatenblätter) jederzeit durch die autorisierten Nutzer (z.Z. 200 User) im Onlineshop angesehen werden.
    Für einen bewussten, vereinfachten und nachhaltigen Einkauf der Organisationseinheiten, wurden alle derzeitig gelisteten umweltfreundlichen Artikel (z.B. Blauer Engel; FSC; u.a.) mit einem U gekennzeichnet, um das nachhaltige Einkaufen zu vereinfachen.

  • Nachhaltige Beschaffung von Blumen: In einem Stadtratsbeschluss wurde festgelegt, dass bevorzugt regionale Blumen zu beschaffen sind. Bei nicht-regionalen Blumen sollen die Menschenrechte eingehalten werden, was durch Siegel abgesichert werden kann.

  • Beschaffung nur von Produkten ohne Kinderarbeit: Durch einen Stadtratsbeschluss von 2010 wurde die Beschaffung von Produkten verboten, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Unter solcher wird Arbeit von Kindern unter 13, Zwangsarbeit und Prostitution verstanden.

  • Mit Stadtratsbeschluss von 2016 steigt die Stadtverwaltung auf 100%ige Recyclingpapier-Nutzung um. Gleichzeitig sucht die Stadtverwaltung nach praktikablen Wegen, den Papierverbrauch in Summe zu reduzieren. Der Umstieg auf annähernd 100% Recyclingpapier gilt für die gesamte Stadtverwaltung, alle Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Verantwortung und für die städtische Hausdruckerei. Bei künftigen Aufträgen an Dritte besteht die Stadt Erfurt auf die ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier.

Die Stadt Nordhausen:

  • ist seit 2010 Fair Trade Town.

  • 2010 bekam Nordhausen eine Green – IT- Auszeichnung für die Reduktion ihres jährlichen Energieverbrauches. Dies konnte einerseits durch die Umstellung auf Thin-Clients, also eine Zentralisierung des PC-Systems, und virtuelle Server realisiert werden.

Der Landkreis Nordhausen:

  • ist ebenfalls seit 2010 Fair-Trade-Kreis.

Die Stadt Jena:

  • ist Fair-Trade-Stadt seit 2012.
  • Durch einen Stadtratsbeschluss von 2008 wurde die Beschaffung von Produkten verboten, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

Die Stadt Weimar:

  • Durch einen Stadtratsbeschluss von 2006 wurde die Beschaffung von Produkten verboten, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

Die Thüringer Landessynode: 

  • hat eine nachhaltigere Beschaffung in evangelischen Kirchen angestoßen. Es wird Umweltschutzpapier verwendet, des Weiteren wurde die Bevorzugung von saisonalen, regionalen, ökologischen und fair gehandelten Produkten festgelegt.

Das Studierendenwerk Thüringen:

  • bietet seit 2009 faire Produkte in ihren Mensen und Cafeterien an. Beispielsweise gibt es ausschließlich fairen Kaffee und eine Auswahl an fairen Tees, kakaohaltigen Heißgetränken und Schokoriegeln. Außerdem werden Bio-Lebensmitteln aus regionalen Bezug angeboten.

Überregionale Beispiele aus der gesamten Bundesrepublik

Die Nürnberger N-ergie AG:

  • Ein gutes Beispiel, sowie Argumentationshilfen für die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, findet sich in diesem Artikel des VDV Magazines über die Einbeziehung von volkswirtschaftlichen Maßstäben neben der betriebswirtschaftlichen Kriterien bei der Beschaffung eines Elektrobusses. Nachdem neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie Anschaffungskosten und Betriebskosten u.a. auch die Kosten miteinbezogen wurden, die durch die Lärm- und Schadstoffemissionen verursacht werden, schneidet in der Gesamtkostenbetrachtung der E-Bus besser ab als ein konventioneller Stadtbus. Christof Helfrich, Leiter Zentralbereich Einkauf N-ergie AG, sagt hierzu: „Nicht der Preis ist entscheidend, sondern die Gesamtkosten.“

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beschafft fair:

  • Das BMZ hat bei der Neuanschaffung von IT-Geräten auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitsstandards geachtet und in einer Ausschreibung zur Anschaffung neuer Monitore, Arbeitsplatzcomputer und Peripheriegeräte daher Aspekte der Nachhaltigkeit eingebunden. Der vereinbarte Rahmenvertrag zur Lieferung der nachhaltigen Hardware hat eine Laufzeit von vier Jahren. Benötigt werden rund 300 Geräte pro Jahr für die Standorte Berlin und Bonn. Das Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 1.800 000 € (netto).
    Als Praxisbeispiel stehen Ihnen Auszüge aus dem Lastenheft, der Aufgabenstellung und Erläuterung zu Kriterien sowie die dazugehörige Bewertungsmatrix, hier zur Verfügung. Enthalten ist in diesem Dokument auch eine Unterlage „Lessons learned“, die Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge zu der gewählten Vorgehensweise darstellt. Zum Überblick gehts hier.

Die Stadt Dortmund:

  • war 2003 und 2005 Hauptstadt des fairen Handels und ist seit 2009 als Fair Trade-Town ausgezeichnet. 2015 hat Dortmund einen Auftrag von über 100.000 Euro zur Beschaffung von Arbeits- und Schutzkleidung fair vergeben (wir haben den in und mit diesem Projekt entstandenen Leitfaden "Sozial gerechter Einkauf jetzt!" für Sie im Bereich der Leitfäden hinterlegt). Schon zuvor wurden kleinere Mengen  von u.a. Lebensmitteln, Blumen, Kaffee und Tee fair beschafft. 

Die Stadt Bonn:

  • Projekt "Gute Arbeit fairbindet", bei dem FEMNET das Grünflächenamt der Stadt Bonn bei der Ausschreibung von Arbeits- und Schutzbekleidung unter Einbeziehung von sozialen Kriterien begleitet hat.

Die Stadt Ravensburg:

  • ist  seit 2012 Fair-Trade-Town, 2013 hat die Stadt am Wettbewerb „Hauptstadt des fairen Handels“ teilgenommen. Sie unterstützt bestehende Eine-Welt-Projekte und hat soziale Kriterien wie ILO-Normen und Fair Trade für die kommunale Beschaffung festgelegt.

Das Land Berlin:

  • hat alle öffentlichen Beschaffungsstellen gemäß § 7 BerlAVG verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten anzuwenden. Die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt – VwVBU" wurde beschlossen, welche am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Die Vorschrift dient einer praktikablen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum umweltverträglichen Beschaffungswesen.
  • Am 23. Februar 2016 hat der Senat die Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwVBU, u.a. mit neuen Leistungsblättern sowie Tools zur Berechnung von Lebenszykluskosten beschlossen, die am 07. März 2016 in Kraft trat. Nachzulesen u.a. hier.

Die Stadt Gütersloh:

  • Erst Recyclingpapier, dann auch klimaneutraler Druck. Seit dem Jahr 2006 sind alle Bereiche in der Stadtverwaltung dazu aufgerufen, grundsätzlich Recyclingpapier einzusetzen. Im Jahr 2014 wurde die städtische Hausdruckerei, die mit jährlich rund 2,5 Mio. Blatt den größten Papierumsatz beisteuert, zertifiziert (zu weiteren Infos).

Die Stadt Haldensleben:

  • Sanierung der Straßenbeleuchtung im Wohngebiet „Süplinger Berg“;
    Im Juli 2014 erhielt die Stadt Haldensleben vom Bundesumweltministerium einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel im Rahmen der Klimaschutzinitiative für die Umstellung von Lichtpunkten der öffentlichen Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf Leuchten mit moderner LED-Technik.
    Die Ausschreibung zur Vergabe der Liefer- und Montageleistungen wurde im Januar 2015 eingeleitet. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden sechs Elektrofachunternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
    Bis zum Juli 2015 wurden mit dem geförderten Vorhaben 70 Lichtpunkte ausgetauscht (zu weiteren Infos).


Hansestadt Hamburg:

  • Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung. Mit dem Senatsbeschluss vom 19.01.2016 ist der Umweltleitfaden der Stadt Hamburg grundsätzlich für alle Beschaffungen der Hansestadt, die nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen durchzuführen sind, verbindlich gemacht worden. Mit der Beschaffung von Bauleistungen wird der Umweltleitfaden auch in das Bauvergaberecht der Stadt Hamburg eingeführt mit der Maßgabe, seine Vorgaben so weit wie möglich zu berücksichtigen (wir haben den "Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung" für Sie im Bereich der Leitfäden hinterlegt).

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR):

  • arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,4 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen Schulen, Kliniken, Museen und Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
  • Der strategische Einkauf des LVR-Klinikums Düsseldorf hat den Abschluss eines Abruf-Rahmenvertrags über die Lieferung von Holztischen und -stühlen für sämtliche Einrichtungen des LVR ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurden – aufgeteilt auf mehrere Lose – mehr als 440 Stühle mit Stahlkreuz, mehr als 900 Stapelstühle und über 270 Tische, leichte Sitzgruppen inklusive Couchtischen, 23 Ruhesessel und Sitzgruppen für den Flurbereich. Die Einrichtungen sind verpflichtet, ihren Bedarf an Holzstühlen und -tischen aus diesem Vertrag zu decken. (weitere Infos)

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